Sage präsentiert Informationsportal zur elektronischen Bilanz

Sage Software GmbHFür die Unternehmen wird es ab 2013 in Sachen E-Bilanz so richtig ernst. Dann müssen sie ihren Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 zwingend elektronisch erfassen und erstmals Anfang 2014 elektronisch an die Finanzbehörden übermitteln. Das Bundesministerium der Finanzen hatte erst im Juli die Übermittlungspflicht von 2012 auf 2013 verschoben.

Laut Bundesministerium können Unternehmen zwar erstmals für in 2012 beginnende Wirt-schaftsjahre ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Jedoch wird es nicht beanstandet, wenn für das Jahr 2012 die elektronische Bilanzierung noch keine Anwendung findet. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Jahresabschlussbestandteile für das Jahr 2012 können also sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form abgegeben werden. Ab 2013 müssen die Daten dann aber entsprechend e-Bilanz-konform erfasst und Anfang 2014 elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.

Start der Projekt- und Analysephase bis zum 31.12.2011 empfehlenswert
Da die Einführung der E-Bilanz nicht nur eine lästige Gängelung des Finanzamts ist, sondern den bilanzierenden Unternehmen interessante, gefilterte Unternehmensdaten liefern kann, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Projekt- und Analysephase zu starten. In dieser ersten von drei Phasen müssen Unternehmen entscheiden, ob sie eine Handelsbilanz mit einer Überleistungsrechnung zur Steuerbilanz oder gleich eine Steuerbilanz elektronisch übermitteln möchten und welche Anpassungen am Kontenrahmen notwendig werden. Bei Umsetzung der Phase 1 bis Ende 2011, können Sie von Beginn des Jahres 2012 an, E-Bilanzfähig buchen.

Informationsportal zur e-Bilanz schafft Klarheit
Um bilanzierenden Unternehmen alle Fragen rund um das neue Gesetzt zu beantworten, hat die Sage Software GmbH zusammen mit ihren Kooperationspartner www.fibuexperten24.de, dem Online-Service für die betriebliche Finanzbuchhaltung, das Informationsportal www.ebilanz2010.de zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen erhalten auf dem Portal Tipps, Fakten und Checklisten zum Thema ‚elektronische Bilanz’. Auch können sie kostenlos einen 19-seitigen Leitfaden anfordern. In einem Online-Schnelltest erhalten Teilnehmer zudem eine Auswertung, ob sie auf die Änderungen im Steuerbürokratieabbaugesetz vorbereitet sind.

Zum Hintergrund:
Wenn Unternehmen nach § 4 Abs. 1 (Einkommenssteuergesetz, EStG) oder nach § 5a EStG dazu verpflichtet sind, den Gewinn durch eine Bilanz zu ermitteln, können sie für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, erstmals die elektronische Bilanz ans Finanzamt übermitteln, müssen dies aber spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2013 tun. Weitreichende technische und organisatorische Änderungen sind notwendig, weil die elektronische Übermittlung der Bilanz in einem bestimmten Format und nach bestimmten Vorgaben zu erfolgen hat. Zum Beispiel müssen die EDV-Buchhaltung angepasst und Mitarbeiter geschult werden. Mit dem Portal www.ebilanz2012.de unterstützt Sage und Fibuexperten24 die betroffenen Unternehmen und beantwortet die häufigsten Fragen rund um das Thema ‚E-Bilanz’.

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