Gelangensbestätigung: Richtlinien zu Ausfuhrlieferungen in EU-Mitgliedsstaaten
Von admin On 4 November 2013 In Tectura AG
Bei Ausfuhrlieferungen ins europäische Ausland müssen Sie als Unternehmer (durch eine Gelangensbestätigung) nachweisen, dass die Ware tatsächlich in einen EU-Mitgliedsstaat geliefert wurde. Der Gesetzgeber hat nach mehreren Anläufen die Anforderungen neu geregelt.
Nunmehr liegt die endgültige Fassung eines Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums zu § 17a UStDV (Gelangensbestätigung und andere Nachweise) vor.
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