Gelangensbestätigung: Richtlinien zu Ausfuhrlieferungen in EU-Mitgliedsstaaten
                                    Von admin On 4 November 2013 In Tectura AG  
                                    
								 Bei Ausfuhrlieferungen ins europäische Ausland müssen Sie als Unternehmer (durch eine Gelangensbestätigung) nachweisen, dass die Ware tatsächlich in einen EU-Mitgliedsstaat geliefert wurde. Der Gesetzgeber hat nach mehreren Anläufen die Anforderungen neu geregelt.
Bei Ausfuhrlieferungen ins europäische Ausland müssen Sie als Unternehmer (durch eine Gelangensbestätigung) nachweisen, dass die Ware tatsächlich in einen EU-Mitgliedsstaat geliefert wurde. Der Gesetzgeber hat nach mehreren Anläufen die Anforderungen neu geregelt.
Nunmehr liegt die endgültige Fassung eines Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums zu § 17a UStDV (Gelangensbestätigung und andere Nachweise) vor.
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