proALPHA unterstützt den einheitlichen Euro-Zahlungsraum SEPA

proALPHA Consulting AGSo wickelt die ERP-Software den SEPA-Zahlungsweg ab.

Der Begriff Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, auf Englisch Single Euro Payments Area, bezeichnet ein Projekt im Bankwesen, das einen einheitlichen Zahlungsraum für Transaktionen in Euro ermöglicht. Auf den EURO als einheitliches Zahlungsmittel folgt SEPA, der einheitliche Euro-Zahlungsraum. Dieser besteht derzeit aus 32 Staaten, in denen für Kunden keine Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sind. Die Mitgliedschaft wurde auch auf Staaten ausgedehnt, die den Euro (noch) nicht als Landeswährung verwenden. Statt der bislang in Deutschland verwendeten Kontonummer und Bankleitzahl kommen bei SEPA-Überweisungen die IBAN (International Banc Account Number/Internationale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl) zum Einsatz.

Es gibt die folgenden Zahlungsinstrumente:

  • SEPA-Überweisung
  • SEPA-Lastschrift

SEPA mit proALPHA
proALPHA unterstützt ab den Versionen 5.1f, 5.2f und 5.3 den Zahlungsweg SEPA, indem in den Stammdaten die entsprechenden Felder für die Pflege der IBAN und BIC ergänzt wurden, es prüft, ob die Empfängerbank zu den Teilnehmerstaaten gehört, eine Prüfung hinsichtlich des ISOAlpha2Codes (CH = Schweiz, LI = Lichtenstein, usw.) des Empfängerstaates vornimmt, eine Importfunktion (Import Banken) bietet, mit der die deutschen BIC’s über die Seite der Bundesbank im CSV-Format heruntergeladen und in proALPHA® importiert werden können und im Rahmen einer projektspezifischen Anpassung auch die IBAN’s eingelesen werden können.

Karte mit der SEPA-MitgliedsländernDer bank-verlag (www.bank-verlag.de) bietet dazu einen kostenpflichtigen Service, bei dem man im sogenannten “IBANhin-IBANrück-Verfahren” seine Bankdaten im CSV-Format hochladen kann und danach die Datensätze ergänzt um gültige BIC und IBAN zurückerhält (Stand Mai 2012: 16,50 EUR zzgl. MwSt pro 100.000 Datensätze). Diese Daten können dann in proALPHA eingelesen werden. Das Verfahren bietet sich zumindest als Einmalaktion zur Aktualisierung des aktuellen Datenbestandes an. Der bisherige nationale Zahlungsverkehr (DTAUS) wird daher aber dem 01.02.2014 entfallen.

SEPA-Datenformat
Für die Abwicklung des SEPA-Zahlungsverkehr wurde ein neues, europaweit anerkanntes und XML-basierendes Datenformat entwickelt. Das SEPA-Datenformat basiert auf dem ISO-Standard 20022. Seit November 2010 ist die Version 2.5 des SEPA-Datenformats veröffentlicht und freigegeben. proALPHA® unterstützt ab der Version 5.2h das Format SEPA-Datenformat 2.5. Seit der proALPHA® Version 5.2h wird auch die Basislastschrift unterstützt. Ein Downgrade auf die Version 5.1 ist möglich. Das SEPA-Format 2.6 wird voraussichtlich Ende 2012 freigegeben.

Zahlungsverfahren in proAPHA
In proALPHA® gibt es die folgenden Zahlungsverfahren:

  • SEPA-Überweisung
  • SEPA-Basislastschrift
  • SEPA-Firmenlastschrift

Neben der bekannten Überweisung zum Ausgleich offener Verbindlichkeiten im Lieferantenzahlungsverkehr bietet proALPHA® auch eine sogenannte Basis- und Firmenlastschrift an. Die Basislastschrift entspricht dem bekannten Einzugsverfahren. Die Firmenlastschrift kommt in ihrer Ausgestaltung in etwa dem Abbuchungsverfahren gleich.

SEPA-Lastschriftmandat
Rechtliche Voraussetzung für den Einzug per SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschriftmandat. Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsnummer (Mandatsreferenz) und eine eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers in Form einer sogenannten Gläubiger-Identifikationsnummer (Credit Identifier/CI), die bei allen SEPA-Lastschriften anzugeben und die bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen ist. Der Aufbau der CI ist SEPA-weit einheitlich und besteht aus dem jeweiligen ISO-Code und einer weiteren Kennung. Das Mandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Für bereits vorliegende Einzugsermächtigungen ist bezüglich SEPA-Lastschriften ab dem 01.02.2014 kein neues Lastschriftenmandat einzuholen. In Verbindung mit der Identifikationsnummer des Lastschrifteinreichers (die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer ist kostenfrei bei der Deutschen Bundesbank erhältlich), wird somit jedes Mandat eindeutig identifiziert. Das SEPA-Lastschriftmandat gilt unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen bzw. verfällt nach Ablauf von 36 Monaten, wenn seit dem letzten Einzug keine Folgelastschrift eingereicht wurde.

SEPA-Lastschriftverfahren
Ist beabsichtigt, das SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen, muss der Zahlungspflichtige mindestens 14 Tage vorher in Form einer sog. Pre-Notification informiert werden. Dabei sind die Gläubiger-ID und das Mandatsreferenz mitzuteilen. Die vorgenannten Frist von 14 Tagen kann allerdings individuell angepasst werden und ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung ist ausreichend, um der Informationspflicht nachzukommen. Hintergrund dieser Informationspflicht ist nicht zuletzt die mit der Umstellung geänderte Widerspruchsfrist für Lastschriften. Die Widerspruchsfrist bei der SEPA-Basislastschrift beträgt 8 Wochen nach der Kontobelastung (unautorisierte Lastschriften bis 13 Monate). Darüber hinaus sieht das Regelwerk der SEPA-Basislastschrift vor, dass die Banken im Sinne des Verbraucherschutzes sogenannte „Belastungsmaßgaben“ ermöglichen müssen, welche zum Schutz vor ungerechtfertigter Kontobelastung dienen. Danach kann der Zahlungspflichtige von seiner Hausbank verlangen, dass beispielsweise „nur eine Lastschrift pro Monat durch X“, „keine Beträge höher als“ oder „keine Belastungen durch Y“ beachtet wird. Im Gegensatz zum bisherigen Lastschriftverfahren ist die SEPA-Basislastschrift nicht „bei Sicht“ – also sofort – fällig, sondern bedarf generell eines Fälligkeitsdatums. Zudem muss die Lastschrift bei einer erstmaligen Einreichung zumindest 5 und bei Folgelastschriften mindestens 2 Tage vor der Fälligkeit der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen (sog. D-5 bzw. D-2-Regel). In der Praxis heißt dies, dass die Zahlungsverkehrsdatei (SEPA-XML-Datei) immer mit einem Fälligkeitsdatum versehen sein muss, welches deutlich nach dem Einreichungsdatum liegt. In proALPHA® wird dieses Fälligkeitsdatum im Rahmen des Überweisungsverkehr als „Ausführungsdatum“ angegeben. Der Initialwert beträgt exakt sieben Tage ausgehend vom aktuellen Tagesdatum und kann ggf. vom Anwender überschrieben werden.

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