proALPHA ERP entspricht nachweislich den Vorgaben der Finanzverwaltung

proALPHA Consulting AGDas Finanzwesen von proALPHA wurde für die seit Anfang des Jahres geltenden GoBD erfolgreich zertifiziert. Damit ist belegt, dass die Software die rechtlichen Vorgaben der deutschen Finanzverwaltung erfüllt, die sich hinter dem Begriff „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD, verbergen.

Für Steuerpflichtige werden die Regeln meist erst zum Ende des Jahres spürbar – dann nämlich, wenn der GoBD-konforme Abschluss und damit auch eine Verfahrensdokumentation fällig werden.

GoBD-Konformität ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl von ERP-Systemen, denn sie stellt einen maschinell auswertbaren Export und eine nahtlose Übergabe von Daten aus den Systemen an die Finanzverwaltung sicher. Dank seines integrierten Dokumenten Managementsystems wird proALPHA hier zum Benchmark: Der ERP-Spezialist liefert ein bewährtes Werkzeug für die Erstellung einer Prozess-Dokumentation und genügt damit automatisch den Vorgaben der zentralen Abspeicherung, Versionierung und fristgemäßen Aufbewahrung steuerlich relevanter Dokumente.

Die Premium-Zertifizierung von proALPHA wurde von der Stuttgarter Audicon durchgeführt. Sie umfasst ein elektronisches Siegel und ein schriftliches Zertifikat. Neben der bereits in 2013 erfolgreich durchgeführten Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des proALPHA Finanzwesens im Hinblick auf die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) kann das ERP von proALPHA damit ein weiteres Gütesiegel vorweisen.

Zertifizierte GoBD Compliance

GoBD statt GDPdU und GoBS

In den GoBD konkretisiert das Bundesministerium für Finanzen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchhaltung und Aufbewahrung im digitalen Zeitalter. Hierin sind einige andere Regelungen aufgegangen: die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), aber auch die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS).

Eine rechtliche Vorgabe der GoBD ist beispielsweise, dass jeder Geschäftsvorfall mit eindeutiger Belegnummer, Buchungsbetrag, Währungsangabe, Buchungstext, Buchungsdatum, Buchungsperiode sowie dem Verantwortlichen versehen sein muss.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Vorgaben, die Fragen zur grundsätzlichen Ordnungsmäßigkeit und Aufzeichnungspflichten betreffen.

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