Die SEPA-Lastschrift kommt: Lösungen für eNVenta ERP

Nissen & Velten Software GmbHDie Realisierung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA schreitet voran. Nachdem die SEPA-Überweisung bereits im Jahr 2008 eingeführt wurde, ist ab dem kommenden Jahr die Verwendung der SEPA-Lastschrift für Unternehmen vorgeschrieben. Nissen & Velten unterstützt die neuen Verfahren sowohl in eNVenta ERP wie auch im Vorgängerprodukt SQL-Business.

Vom 1. Februar 2014 an ist die Verwendung des SEPA-Last­schriftverfahrens für alle Unternehmen verbindlich vorgeschrieben. Genau genommen handelt es sich um zwei Verfahren: Wer zukünftig mit einem Kunden – unabhängig davon ob er im In- oder Ausland sitzt – Bankeinzug vereinbaren möchte, muss zunächst unterscheiden, ob es sich um einen Firmen- oder einen Privatkunden handelt. Angeboten werden zukünftig nämlich ein Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit) und ein Firmen-Lastschrift­verfahren (SEPA Business to Business Direct Debit). Das Basis-Lastschrift­verfahren ähnelt dem deutschen Einzugsermächtigungs-Lastschriftverfahren, das Firmen-Lastschriftverfahren dem heutigen deutschen Abbuchungsverfahren.

Nachdem SEPA-Überweisungen bereits seit der Version 2.0 Bestandteil von eNVenta ERP sind, wird  Nissen & Velten mit der ab Juni 2013 verfügbaren Version 3.1 allen eNVenta-Anwendern auch die beiden SEPA-Varianten des Bankeinzugs zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird es mit Version 4.14 bis zum Jahresende auch eine SEPA-Implementierung für das Produkt SQL-Business geben.

Ebenso wie bei SEPA-Überweisungen werden für SEPA-Lastschriften ab Februar 2014 grundsätzlich die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC anstelle der vertrauten Kontonummer und Bankleitzahl benötigt. eNVenta ERP 3.1 wird bei Umstellung der Kontonummern die IBAN und die BIC aus den bereits existierenden Kontonummern auf Knopfdruck automatisch generieren.

Zukünftig geht es nicht mehr ohne: Das schriftliche Mandat
Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das Mandat. Es enthält die Zustimmung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger zum Einzug fälliger Forderungen mittels Lastschrift. Außerdem enthält es die Weisung an den Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Lastschrift. Für die Zahler hat die Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift ebenfalls Folgen: Denn nur schriftlich erteilte Einzugsermächtigungen können auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften weiter genutzt werden.

Eine Weiternutzung bestehender Abbuchungsaufträge ist hingegen nicht möglich. Eine schriftliche Neuerteilung eines SEPA-Mandats ist hier notwendig. Zahler und Zahlungsempfänger müssen sich auf eines der beiden SEPA-Lastschrift­verfahren einigen. Auch neu angelegte SEPA-Basis-Lastschriften erfordern ab Februar 2014 eine schriftliche Mandatserteilung durch den Zahler. Diese Mandate können für Einmal- oder Mehrfacheinzüge erteilt werden. Ein Mehrfachmandat, das beispielsweise ein Großhändler seinem Lieferanten erteilt, gilt für jeden Einzug bis der Großhändler widerspricht. eNVenta ERP wird mit Version 3.1 eine Funktionalität zur Verwaltung und Überwachung dieser Mandate bieten.

Über SEPA
Der einheitliche Euro-Zahlungs­verkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein Schritt zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes. Innerhalb von SEPA entfällt die Unterscheidung zwischen Inlandszahlungen und grenzüberschreitenden Zahlungen. Zudem werden die Laufzeiten von Zahlungen verkürzt. Aktuell nehmen 32 Staaten, darunter alle EU-Länder und die Schweiz, am Euro-Zahlungsverkehrsraum teil. Weitere Informationen unter: www.sepadeutschland.de.

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