Qualität ausgezeichnet: Finanzbuchhaltung von godesys ERP auf Herz und Nieren getestet

Prüfung nach IDW PS 880: Ordnungsgemäße, rechtlich einwandfreie und vorgabenkonforme Buchführung von Wirtschaftsprüfern bestätigt.

godesys AGDie aktuelle Version der ERP-Lösung von godesys entspricht den Vorgaben zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBS) sowie den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU). Darauf erhalten Anwender nun Brief und Siegel, denn Version 5.5 des godesys ERP wurde erneut durch eine der großen, internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft und testiert. Der Vorteil: User ersparen sich Mühen, Sorgen und vermeidbare Mehrkosten. Denn nicht testierte Software kann zu erheblichem Mehraufwand beim Jahresabschluss führen.

Die Qualitätsüberprüfung bestätigt, dass godesys ERP handels- und steuerrechtliche Vorschriften ebenso erfüllt wie die Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) „Die Prüfung von Softwareprodukten“ sowie „Abschlussprüfung beim Einsatz von Informationstechnologien“. Des Weiteren entspricht godesys ERP den IDW-Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologien, den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) des Bundesministeriums der Finanzen. Die Prüfung der Software umfasst die rechtliche Verlässlichkeit der Finanzbuchhaltung. Hierzu gehören alle Geschäftsvorfälle in Deutschland sowie das eingeführte Entwicklungs- und Qualitätssicherungsverfahren.

„Es ist uns ein großes Anliegen, dass wir unsere Geschäftslösungen stetig erweitern, verbessern und veränderten Anforderungen anpassen. Zudem ist es wichtig, dass sich Anwender unserer Software hundertprozentig darauf verlassen können, dass ihre Finanzbuchhaltung rechtlich einwandfrei und absolut verlässlich ist. Deshalb lassen wir unsere Lösungen in regelmäßigen Abständen prüfen und testieren“, erklärt Godelef Kühl, Vorstandsvorsitzender der godesys AG. Einige Anbieter beriefen sich trotz neuer Softwareversionen auf alte Zertifikate. Dies sei nicht nur nicht rechtens: „Ein veralteter oder nicht vorhandener Prüfungsstand kann auch dazu führen, dass das Anwenderunternehmen eine individuelle Prüfung über die Einhaltung der Standards vornehmen muss. Das bedeutet einen erheblichen Mehraufwand“, so Kühl weiter.

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