Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: proALPHA bereitet sich auf die neue Gelangensbestätigung vor

proALPHA Consulting AGERP-Softwarehersteller stellt sich auf Gesetzesänderung ein.

Mit der Änderung der Umsatzsteuerdurchführungs-verordnung (§§ 17a bis d UStDV) ist für Unternehmen ein neues Risikopotenzial entstanden. Genügte es bislang, die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bei Vorliegen einer gültigen und bestätigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erlangen, wird durch die neue Rechtslage darüber hinaus eine sogenannte Gelangensbestätigung verlangt. Diese stellt einen Nachweis zur Rechnung dar, in dem der Abnehmer bestätigt, die Ware auch erhalten zu haben und die auf Verlangen den Finanzbehörden vorzulegen ist.

Die proALPHA Software AG hat sich als Hersteller der gleichnamigen ERP-Komplettlösung auf die möglichen Konsequenzen der Gesetzesänderung vorbereitet. Diese würden in proALPHA wie folgt aussehen:

  • Erstellung und Versand einer Gelangensbestätigung (Formular, E-Mail-Versand)
  • Erfassung einer eingehenden Gelangensbestätigung mit Bezug zum Versandbeleg (Lieferschein, Transportbeleg, oder Direktfaktura)
  • Überwachung des Eingangs einer Gelangensbestätigung mit Statusangabe (offen, versendet, angemahnt, bestätigt, archiviert) inklusive eines Bezugs zum Ursprungsbeleg und zur Rechnung
  • Hinterlegung einer eingegangenen Gelangensbestätigung im Dokumentmanagementsystem (DMS).

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Anwendung der Änderung zur Nachweispflicht bis zu einer endgültigen Neuregelung vorläufig ausgesetzt, so dass der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis 31. Dezember 2011 gültigen Rechtslage geführt werden kann. Eine Anpassung der UStDV wird voraussichtlich zum 1. Januar 2013 stattfinden.

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